Gericht stoppt Joyn: ARD-Inhalte dürfen nicht ohne Erlaubnis gestreamt werden

Elias Krause
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Zwei Personen in einer hitzigen Diskussion mit erhobenem Arm und dem anderen in Verteidigungsstellung, mit den Worten "Der Kampf um das Urheberrecht" in fetter gelber Schrift über ihnen, vor einem tiefblauen Hintergrund mit funkelnden Sternen.Elias Krause

Gericht stoppt Joyn: ARD-Inhalte dürfen nicht ohne Erlaubnis gestreamt werden

Ein deutsches Gericht hat im Streit um digitale Ausstrahlungsrechte gegen den privaten Streamingdienst Joyn entschieden. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein Verbot der unberechtigten Nutzung von ARD-Inhalten durch Joyn und stärkte damit den rechtlichen Schutz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im anhaltenden Konflikt darüber, wer den Zugang zu öffentlich finanzierten Medien im Internet kontrolliert.

Der Streit eskalierte, als Joyn Programme der ARD ohne Genehmigung in sein Angebot integrierte. Das Unternehmen argumentierte, öffentlich finanzierte Inhalte müssten auch über Drittanbieter frei zugänglich sein. Die ARD erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung und berief sich darauf, dass ihre Mediathek eine urheberrechtlich geschützte Datenbank sei.

Das Kölner Gericht gab der ARD recht und stellte fest, dass Joyn Nutzer über die Herkunft der Inhalte getäuscht habe. Zudem habe der Streamingdienst widerrechtlich das Markenzeichen der ARD genutzt, um Zuschauer anzulocken. Das Urteil knüpft an frühere Entscheidungen gegen Joyn an, darunter Fälle mit ZDF und Arte, in denen das Unternehmen bereits im März 2025 gezwungen wurde, ähnliche Praktiken einzustellen.

Mit dem aktuellen Beschluss festigt das Gericht das im April 2025 vom Landgericht Köln verhängte vorläufige Verbot. Zwar laufen die Hauptverfahren in erster Instanz noch, die einstweiligen Verfügungsverfahren gelten jedoch weitgehend als abgeschlossen. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass private Plattformen Inhalte aus Mediatheken Dritter – selbst zur eigenen Reichweitensteigerung – nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzen dürfen.

Das Urteil sendet ein klares Signal zur digitalen Souveränität der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Joyn muss nun strengere Auflagen bei der Verwendung von ARD-Inhalten einhalten. Bisher bleibt der Fall auf Deutschland beschränkt; ob er Auswirkungen auf ähnliche Konflikte in anderen europäischen Ländern haben wird, ist noch ungewiss.

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