Freundin nach Beziehungstraumung erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach Beziehungskrise
Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags an seiner Freundin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Mord angeklagt, doch das Gericht kam nach einem Hinweis zu einer anderen Bewertung.
Der Fall hat eine tragische Vorgeschichte: Im Januar 2025 erstach der Mann seine Freundin, nachdem diese die Beziehung beenden wollte. Wochen zuvor hatte er seinen Job verloren, was er ihr jedoch verschwiegen hatte. Als sie kurz vor der Tat die Wahrheit herausfand, geriet er emotional außer Kontrolle – Scham, Eifersucht und Wut über ihre neue Beziehung übermannten ihn.
Nach der Tat blieb er noch drei Tage lang in der Wohnung. Bei seiner späteren Festnahme in Bremerhaven schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn. Das Gericht stellte fest, dass er seit Jahren unter psychischen Problemen litt – ein Umstand, der in das Urteil einfloss.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Mordes angeklagt und niedrige Beweggründe geltend gemacht. Doch nach einem rechtlichen Hinweis wurde die Anklage fallen gelassen, und der Mann wurde schließlich wegen Totschlags verurteilt.
Das Gericht verhängte eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Die Tat war das Ergebnis einer verzweifelten persönlichen Krise, geprägt von Arbeitslosigkeit und psychischen Belastungen. In der Urteilsbegründung wurden diese Faktoren ausdrücklich berücksichtigt.






