07 April 2026, 12:07

Solingen tritt der AGFS NRW bei – mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

Eine belebte Stadtstraße in Berlin, Deutschland, mit Fußgängern und Radfahrern auf der Straße, hohen Gebäuden mit Fenstern, Bäumen, Laternen und Schildern, unter einem bewölkten Himmel.

Solingen tritt der AGFS NRW bei – mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

Solingen ist offiziell Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fuß- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) geworden. Der Beschluss fiel am 26. September 2023, nachdem eine Auswahlkommission den Antrag der Stadt einstimmig gebilligt hatte. Mit diesem Schritt will Solingen die lokale Mobilität sowie die Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen weiter verbessern.

Die 1993 gegründete AGFS NRW zählt nun 118 Mitglieder, darunter Solingen. Die Kommission hob die engagierten Bemühungen der Stadt im Bereich Verkehrssicherheit hervor und lobte die enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungsabteilungen. Zudem wurde Solingen als "Wanderparadies" bezeichnet und Projekte wie die Korkenziehertrasse und die Veloroute 1 als gelungene Beispiele für lokale Mobilitätslösungen gewürdigt.

Die Mitgliedschaft bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Solingen erhält Zugang zu Landesfördermitteln, kostenlosen Beratungsleistungen sowie einem Netzwerk zum Wissensaustausch mit anderen Kommunen. Gleichzeitig empfahl die Kommission Verbesserungen, etwa die Verbreiterung von Gehwegen, die Optimierung von Ampelschaltungen und eine bessere Beschilderung.

Das Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist klar: die Bedingungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen kontinuierlich zu verbessern und eine nachhaltige lokale Verkehrsentwicklung zu fördern. Mit der neuen Mitgliedschaft schließt sich Solingen einem Netzwerk an, das sich für bessere Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende einsetzt. Die Stadt verfügt nun über zusätzliche Ressourcen, um sicherere und barrierefreiere Straßen zu entwickeln. Die Empfehlungen der Kommission werden künftige Maßnahmen zur Gestaltung von Gehwegen, Ampelanlagen und Wegweisung leiten.

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