26 March 2026, 08:05

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt ungestraft

Verkehrszeichen mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person in der Nähe, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt ungestraft

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppeltem Tempolimit geblitzt

Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit nahezu doppelter Höchstgeschwindigkeit erwischt. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Die Behörden registrierten den Fahrer mit 59 km/h in einer Zone, in der nur 30 km/h erlaubt sind.

Die Kontrollaktion überwachte die Geschwindigkeiten in einem Bereich mit strengen Tempolimits aufgrund der angrenzenden Schulen und Freizeiteinrichtungen. Radfahrer stehen in solchen Zonen oft unter besonders scharfer Beobachtung, da Geschwindigkeitsverstöße hier vor allem nach der potenziellen Gefährdung anderer bewertet werden. Trotz der hohen Geschwindigkeit wurde der Radfahrer nicht angehalten, sodass zunächst keine Maßnahmen ergriffen wurden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Fahrräder. Wer erwischt wird, muss in der Regel mit Verwarnungen oder Bußgeldern zwischen 15 und 35 Euro rechnen, abhängig von den Umständen. Anders als Autofahrer werden Radfahrer jedoch nicht nach dem standardmäßigen Bußgeldkatalog für Kfz bestraft. In diesem Fall wäre selbst bei einer Kontrolle keine Strafe nach den Autoregeln verhängt worden.

Behörden wiesen darauf hin, dass dennoch ein Punkt in Flensburg – dem deutschen Verkehrszentralregister – eingetragen werden könnte, falls eine konkrete Gefährdung nachgewiesen würde. Allerdings liegen keine spezifischen Daten zu durchschnittlichen Bußgeldern für zu schnelle Radfahrer in den vergangenen drei Jahren vor. Bei verwandten Verstößen, etwa der falschen Nutzung von Radwegen, bewegen sich die Strafen meist zwischen 15 und 30 Euro.

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Der Radfahrer gehörte zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die während der Aktion gemessen wurden. Zwar wurden keine sofortigen Sanktionen verhängt, doch der Fall zeigt, dass Tempolimits für alle Fahrzeuge gelten. Künftige Kontrollen könnten bei nachgewiesener Gefährdung zu Verwarnungen, Bußgeldern oder Punkten im Register führen.

Quelle