20 April 2026, 14:12

PPWR-Umsetzung: Warum viele Unternehmen die EU-Verpackungsregeln falsch einschätzen

Blauer Seecontainer mit "PL" darauf vor einem weißen Hintergrund.

PPWR-Umsetzung: Warum viele Unternehmen die EU-Verpackungsregeln falsch einschätzen

Eine neue Umfrage zeigt: Viele Unternehmen tun sich schwer damit, sich auf die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorzubereiten. Die Regeln, die bis 2030 verbindlich werden, betreffen Hersteller, Händler und Logistikunternehmen. Doch fast die Hälfte der Firmen glaubt, weiter in der Umsetzung zu sein, als es tatsächlich der Fall ist.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die gemeinsame Studie des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik IML, der Logistikbude und der Stiftung Initiative Mehrweg offenbart eine Kluft zwischen Wahrnehmung und Realität. Zwar wünschen sich 70 Prozent der Unternehmen klare Leitlinien zur PPWR – doch nur jedes zehnte erfüllt derzeit die grundlegenden Anforderungen.

Unternehmen mit fundierten Kenntnissen der Verordnung erreichen eine durchschnittliche Umsetzungsquote von 59 Prozent. Bei denen mit begrenztem Verständnis liegt sie dagegen bei nur 36 Prozent. Die größten Hindernisse sind der hohe Zeitaufwand, Zweifel an der Machbarkeit und Bedenken wegen der Kosten.

Auch operative Hürden bremsen den Fortschritt: Schlechte Datenqualität und Schwierigkeiten bei der Einbindung von Geschäftspartnern verzögern die Umsetzung. Die PPWR selbst zielt darauf ab, Transparenz, Wiederverwendung und Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferketten zu stärken – doch viele Unternehmen müssen zunächst saubere Datenbanken aufbauen und klare Verantwortlichkeiten festlegen.

Die Ergebnisse zeigen: Unternehmen müssen jetzt handeln, um nicht den Anschluss zu verlieren. Angesichts der nahenden Frist 2030 wird es entscheidend sein, die Weichen zu stellen – etwa durch die Verbesserung der Datensysteme und die Definition von Rollen. Wer zögert, riskiert bei Inkrafttreten der Verordnung mit Compliance-Problemen konfrontiert zu werden.

Quelle