Polizei NRW scheitert bei Barrierefreiheit – gravierende Mängel auf der Website
Noah AlbrechtPolizei NRW scheitert bei Barrierefreiheit – gravierende Mängel auf der Website
Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde einer Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Die im März 2025 durchgeführte Bewertung ergab, dass die Seite die geforderten Standards nur teilweise erfüllt. Dabei wurden mehrere zentrale Mängel identifiziert, die Nutzer:innen mit Behinderungen beeinträchtigen.
Grundlage der Prüfung bildeten das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Stufe AA).
Ein gravierendes Problem stellt das Fehlen von Textalternativen für Audiodateien dar. Nutzer:innen, die auf Transkripte oder Screenreader angewiesen sind, können diese Inhalte nicht abrufen. Auch stumme Videos verfügen weder über alternative Texte noch über Audiobeschreibungen – eine Lücke für alle, die darauf angewiesen sind.
Zwar sind Untertitel für Videos vorhanden, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind ungünstig platziert. Dadurch fällt es Nutzer:innen schwer, die Einstellungen nach Bedarf anzupassen.
Auch die Struktur der Website bereitet Schwierigkeiten: Absätze sind nicht korrekt mit
-Tags ausgezeichnet, stattdessen werden
Ein weiteres Problem sind die Überschriften: Die korrekte Hierarchie (h1 bis h6) wird nicht eingehalten, oft werden Ebenen übersprungen. Das erschwert es Nutzer:innen, den Seitenaufbau zu erfassen.
Bilder und Grafiken sind zwar teilweise mit Alternativtexten versehen, doch diese sind nicht immer präzise. Teilweise sind die Beschreibungen in der falschen Sprache verfasst oder entsprechen nicht dem visuellen Inhalt. Solche Unstimmigkeiten schaffen zusätzliche Hürden für Nutzer:innen assistiver Technologien.
Die unabhängige BITV-Selbsteinschätzung zeigt auf, in welchen Bereichen die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen die vollständige Konformität verfehlt. Ohne angemessene Textalternativen, klar nutzbare Untertitel und korrekte strukturelle Auszeichnung stoßen Menschen mit Behinderungen auf unnötige Barrieren. Die Ergebnisse bieten eine Grundlage für gezielte Verbesserungen, um die BITV 2.0 und die WCAG 2.1 (Stufe AA) vollständig zu erfüllen.






