26 March 2026, 20:05

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel sorgen für Ärger mit der Polizei

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Polen, Bäumen und einem klaren blauen Himmel geparkt.

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel sorgen für Ärger mit der Polizei

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel – deutlich über dem Grenzwert

In Witten haben Beamte einen Hochleistungswagen sichergestellt, nachdem sie den Motorlärm mit 109 Dezibel gemessen hatten – ein Wert, der weit über der gesetzlich erlaubten Grenze liegt. Der Vorfall ereignete sich am Freitag, dem 20. März, gegen 10 Uhr in der Holbeinstraße und führte umgehend zu Maßnahmen gegen den Halter.

Das Fahrzeug war in einer absoluten Halteverbotszone abgestellt und blockierte dabei eine Wendefläche. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Motorlärm den zulässigen Wert von 82 Dezibel deutlich überschritt. Der Besitzer argumentierte, das laute Dröhnen sei auf den Biturbo-Motor des Wagens zurückzuführen, doch die Behörden vermuten eine Manipulation der Motorsteuerung durch optimierte Software.

Der Wagen wurde noch vor Ort abgeschleppt. Dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als ungültig eingestuft wurde. Nach deutscher Verkehrsordnung können extreme Lärmverstöße mit Bußgeldern zwischen 80 und 108,50 Euro für unnötigen Lärm geahndet werden. Falls durch illegale Umbauten wie nicht zugelassene Auspuffanlagen die Betriebserlaubnis erloschen ist, können die Strafen auf bis zu 90 Euro steigen – zusätzlich wird dann ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Im Schadensfall könnte die Haftpflichtversicherung zudem bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern. Ein Fahrverbot kommt jedoch nur infrage, wenn die Verkehrssicherheit direkt gefährdet wurde.

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Der Fall zeigt die Folgen von Fahrzeugumbauten, die gegen Lärmvorschriften verstoßen. Der Besitzer muss nun sowohl die Beschlagnahmung als auch mögliche Geldstrafen regeln, während das Auto bis zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Behörden betonten erneut, dass solche Verstöße mit finanziellen und administrativen Sanktionen einhergehen.

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