IS-Rückkehrer aus Warendorf: Abschiebung nach Tadschikistan nun rechtskräftig
Lea BraunVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer aus Warendorf: Abschiebung nach Tadschikistan nun rechtskräftig
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Behörden können ihn nun endgültig in sein Heimatland Tadschikistan abschieben, nachdem Gerichte entschieden hatten, dass ihm dort keine Foltergefahr mehr droht. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten und eine vorherige Haftstrafe wegen terrorismusbezogener Straftaten.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er sich dem IS zugewandt hatte. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
Nach seiner Entlassung blockierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Abschiebung zunächst 2018. Die Behörden befürchteten, er könnte in Tadschikistan der Folter ausgesetzt werden. Dieses Abschiebungshindernis wurde jedoch 2024 aufgehoben, nachdem die tadschikischen Behörden Zusicherungen gegeben hatten, dass er keiner grausamen oder unmenschlichen Behandlung unterzogen werde.
Der Mann klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht Münster wies seine Beschwerde im August 2024 ab. Das Gericht sah nach Prüfung des Falls "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung". Das Oberverwaltungsgericht bestätigte später dieses Urteil und stellte fest, dass sich die Verhältnisse in Tadschikistan so weit verändert hätten, dass das frühere Risiko nicht mehr bestehe.
Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann die Abschiebung des Mannes aus Deutschland nun vollzogen werden. Der Fall verdeutlicht die sich wandelnde rechtliche Lage für Personen mit Verbindungen zu extremistischen Gruppen – insbesondere dann, wenn diplomatische Zusicherungen die Risikobewertung verändern. Offizielle Zahlen dazu, wie viele IS-nahe Personen seit 2015 aus Deutschland abgeschoben wurden, gibt es nicht, da die verfügbaren Daten sich auf allgemeine Migrations- und Asylverfahren konzentrieren.






