08 April 2026, 04:05

Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Ein Plakat mit einer Karte von Syrien, auf der die Anzahl der Menschen durch Gewalt im Land vertrieben wurden, begleitet von erklärendem Text und Grafiken.

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Ein 49-jähriger Mann ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen und an Kriegsverbrechen beteiligt hat. Der Prozess, der Mitte März begann, drehte sich um seine Aktivitäten, nachdem der IS 2014 die Kontrolle über seine Heimatstadt im Osten Syriens übernommen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen.

Der Mann war 2014, nach der Machtübernahme des IS in seiner syrischen Heimatstadt, in die Gruppe eingestiegen. Bis 2016 spähte er Immobilien aus, half bei der Beschlagnahmung von Häusern und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Die Anklage hatte sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte.

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Das Gericht erkannte mildernde Umstände an, darunter seinen freiwilligen Austritt aus dem IS im Jahr 2011, bevor er sich später erneut der Gruppe anschloss. Allerdings wurde er von mehreren Vorwürfen freigesprochen, darunter der Beihilfe zum Völkermord und der Beteiligung an der sexuellen Versklavung von Jesidinnen. Nach seiner Flucht aus Syrien kam er im Oktober 2021 als Geflüchteter nach Deutschland und lebte bis zu seiner Festnahme in Moers.

Das Urteil ist noch nicht endgültig. Sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können den Spruch vor dem Bundesgerichtshof anfechten.

Die fünfjährige Haftstrafe spiegelt die Bewertung des Gerichts über seine Rolle innerhalb des IS und die begangenen Kriegsverbrechen wider. Sein freiwilliger Austritt aus der Gruppe im Jahr 2011 wurde als strafmildernd berücksichtigt. Der Fall bleibt nun abzuwarten, ob eine der Seiten Berufung einlegt.

Quelle