EU-Kommission stärkt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein für sexuelle Selbstbestimmung
Jana FuchsEU-Kommission stärkt "Nur Ja heißt Ja" – ein Meilenstein für sexuelle Selbstbestimmung
Die Europäische Kommission hat eine Entschließung zur Unterstützung des "Nur Ja heißt Ja"-Prinzips für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Dieser Schritt verlagert die rechtliche Beweislast auf die Täter, die nun nachweisen müssen, dass sie eine klare, ausdrückliche Zustimmung erhalten haben. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wachsende Unterstützung in mehreren EU-Ländern.
Die Entschließung ist vorerst symbolisch, könnte aber den Weg für verbindliche Gesetze in der Zukunft ebnen. Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Ansatz zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in ganz Europa zu schaffen.
Der "Nur Ja heißt Ja"-Standard stellt eine Abkehr von der älteren "Nein heißt Nein"-Regel dar, die Deutschland 2016 in sein Strafrecht aufgenommen hatte. Nach diesem System waren sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar. Das neue Prinzip geht jedoch weiter, indem es aktive, enthusiastische Zustimmung verlangt – und damit Zweifel daran ausräumt, was als Einwilligung gilt.
Widerstand gegen die Entschließung kam in der Vergangenheit vor allem von konservativen Gruppen. Dennoch haben Länder wie Schweden, Belgien, Italien, Dänemark und Frankreich bereits ähnliche Gesetze eingeführt oder prüfen diese. Der Druck auf Reformen nahm nach dem viel beachteten Fall von Gisele Pelidot zu, der Lücken im bestehenden Schutz aufzeigte.
Obwohl die Entschließung noch keine rechtliche Bindungskraft besitzt, hoffen ihre Befürworter, dass sie die Mitgliedstaaten ermutigen wird, ihre Gesetze anzupassen. Das Prinzip mag das Stigma, dem Überlebende ausgesetzt sind, nicht beseitigen, doch es stellt klar: Schweigen oder Passivität bedeuten keine Zustimmung. Vielmehr stärkt das Fehlen eines expliziten "Ja" nun die Position gegen Täter, die Unwissenheit vortäuschen.
Die Unterstützung der EU für "Nur Ja heißt Ja" deutet auf einen möglichen Wandel hin, wie sexuelle Einwilligung in Europa definiert wird. Wird das Prinzip in nationales Recht übernommen, könnte es Anklagen erleichtern und die Abhängigkeit davon verringern, dass Opfer Widerstand nachweisen müssen. Vorerst bleibt die Entschließung ein Appell für mehr Einheitlichkeit beim Schutz derer, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.






