20 March 2026, 22:05

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien bezeichnet.

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Vorwurfs eines 3,6-Millionen-Euro-Betrugs vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, gemeinsam Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger Medizinprodukte betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen gefälschte Rezepte für ein teures Wundauflagen-Präparat.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll das Unternehmen der Krankenschwester Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit beschafft haben – eine Wundauflage, die pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Diese Rezepte seien laut Anklage ohne medizinische Notwendigkeit ausgestellt worden. Die Firma der Beschuldigten rechnete die Produkte bei den Kassen ab, während der Apotheker den Großhandelspreis abzüglich einer zehnprozentigen Gebühr einbehielt.

Die Staatsanwaltschaft geht von gemeinsamer krimineller Absicht aus und wirft den Angeklagten in mindestens 30 Fällen gewerbsmäßigen Betrug vor. Der Apotheker bestreitet jede Beteiligung und erklärte in seiner Aussage, er habe auf Zusicherungen über geringere Kosten und korrekte Abrechnung vertraut. Die Ermittler halten die Betrugsmasche jedoch für vorsätzlich geplant.

Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden 900.000 Euro erstattet, zudem wurden monatliche Raten von 10.000 Euro vereinbart. Eine Rückforderung der Gelder vom Unternehmen der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da es bereits Insolvenz angemeldet hat.

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Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der beiden am Betrug nachweisen will. Die Rückzahlungen des Apothekers laufen bereits, doch vonseiten der Krankenschwester ist keine weitere finanzielle Wiedergutmachung zu erwarten. Das Urteil wird klären, ob die volle Summe zurückgezahlt werden muss und ob strafrechtliche Konsequenzen folgen.

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