18 June 2026, 18:03

Waffenbesitz in Wuppertal: So beantragen Sie Ihre Waffenbesitzkarte richtig

Informationen zum Waffengesetz

Waffenbesitz in Wuppertal: So beantragen Sie Ihre Waffenbesitzkarte richtig

Die Wuppertaler Kreispolizeibehörde ist zuständig für die Erteilung von Waffenbesitzkarten und die Durchsetzung der waffenrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen. Diese Vorschriften regeln den privaten Kauf, Verkauf und die Aufbewahrung von Waffen nach deutschem Recht. In der Regel ist für den Umgang mit Schusswaffen in Deutschland eine Genehmigung erforderlich.

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Das Waffengesetz (WaffG) steuert den privaten Erwerb und Besitz von Waffen in Deutschland. Sein Ziel ist es, den illegalen Handel und den unerlaubten Besitz von Waffen zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat zudem in § 36 Abs. 1 WaffG spezifische Vorgaben für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln zu Waffen- und Munitionsbehältern festgelegt.

Das Waffenbüro der Polizeipräsidiums Wuppertal bearbeitet Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse sowie damit zusammenhängende Anfragen. Eine telefonische Beratung ist dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 12 bis 15 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten können Anfragen per E-Mail gestellt werden.

Für persönliche Termine im Waffenbüro ist eine vorherige Vereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich. Antragsformulare für Waffenbesitzkarten stehen im Downloadbereich der Website der Kreispolizeibehörde Wuppertal zur Verfügung. Zudem kann dort ein Flyer des Bundesinnenministeriums (BMI) zu den Meldepflichten bei privaten Waffengeschäften heruntergeladen werden.

Unterlagen, einschließlich Anträge und Nachweise, können schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: Polizeipräsidium Wuppertal, ZA 1.2 – Waffenrecht, 42285 Wuppertal.

Das Waffenbüro des Polizeipräsidiums Wuppertal bietet strukturierte Unterstützung bei Antragsverfahren und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Bürger müssen die genannten Abläufe für telefonische, schriftliche oder persönliche Anfragen beachten. Alle erforderlichen Formulare und Leitfäden sind online oder auf dem Postweg erhältlich.

Quelle