Vater klagt nach Tod der Tochter auf 125.000 Euro gegen NRW
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Entschädigungsforderung des Vaters der 13-jährigen Emily abgelehnt, die während einer Schulreise ums Leben kam. Der Vater klagt nun auf 125.000 Euro Schadensersatz und argumentiert, dass die fahrlässige Pflichtverletzung staatlich beschäftigter Lehrkräfte zu ihrem Tod geführt habe. Der Fall wird im Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.
Emily starb während eines Schulausflugs nach London. Zwei begleitende Lehrkräfte wurden später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, da sie es versäumt hatten, eine gesundheitliche Überprüfung durchzuführen oder auf die Verschlechterung ihres Zustands zu reagieren. Sie erhielten dafür Geldstrafen.
Seitdem strebt der Vater rechtliche Schritte an und fordert 125.000 Euro als Entschädigung und Schmerzensgeld. Zunächst versuchte er eine außergerichtliche Einigung und wandte sich sowohl an die Schulleitung als auch an Bildungsministerin Dorothee Feller. Feller lehnte jedoch ein persönliches Gespräch ab, woraufhin der Vater für den 9. Dezember eine Mahnwache vor dem Ministerium ankündigte.
Der Staat wies die Forderung vollständig zurück. Die Behörden halten die Summe für "deutlich überzogen" und boten stattdessen maximal 2.000 Euro an – sofern überhaupt ein Anspruch bestehe. In ihrer rechtlichen Stellungnahme argumentieren sie zudem, die Klage sei verjährt, und bestreiten einen Zusammenhang zwischen dem Versagen der Lehrkräfte und den psychischen Belastungen des Vaters.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf findet am 11. Februar statt. Der Staat bleibt bei seiner Haltung, dass keine nennenswerte Entschädigung gezahlt werden müsse. Das Urteil wird entscheiden, ob Emilys Vater für den Tod seiner Tochter überhaupt eine Entschädigung erhält.






