Streit um Asylberatung: Länder warnen vor Kahlschlag bei Förderung
Streit um Asylverfahrensberatung auf der Integrationsministerkonferenz in Essen
Auf der Integrationsministerkonferenz in Essen ist ein Streit über die Beratung in Asylverfahren entbrannt. Der Bund fördert derzeit nach Paragraf 12a des Asylgesetzes kostenlose und unabhängige Beratungsangebote für Asylsuchende. Doch nun drohen die Haushaltspläne, diese Unterstützung komplett zu streichen – was bei den Landesministern auf Kritik stößt.
Die Beratungsstellen waren 2023 von der Ampelkoalition eingeführt worden. Sie bieten Asylsuchenden vor ihren Anhörungen vertrauliche und freiwillige Unterstützung an. Ziel ist es, Einzelschicksale zu klären, die Verfahren zu beschleunigen und die Belastung für Behörden und Gerichte zu verringern.
Doch die aktuellen Haushaltsentwürfe sehen vor, die Förderung dieser Beratungszentren vollständig zu streichen. Dieser Schritt sorgt für scharfe Kritik – etwa von Nordrhein-Westfalens Ministerin Verena Schäffer, die die Beratung als unverzichtbar für effiziente Asylverfahren bezeichnet. Auch Aminata Touré, Katharina Binz und Manfred Lucha warnen, dass ein Wegfall des Angebots die Verfahren eher verlangsamen als beschleunigen könnte.
Union und SPD haben sich inzwischen darauf verständigt, das Programm ohne festen Zeitrahmen zu überprüfen. Die Debatten in Essen spiegeln die grundsätzliche Diskussion wider, wie sich Sparzwänge mit der Notwendigkeit fairer und funktionsfähiger Asylverfahren in Einklang bringen lassen.
Die Zukunft der Asylverfahrensberatung hängt nun von weiteren Bewertungen ab. Fällt die Förderung weg, verlieren Asylsuchende möglicherweise den Zugang zu individueller Rechtsberatung. Die Entscheidung wird auch beeinflussen, wie schnell Verfahren abgewickelt werden und wie reibungslos die Behörden das System steuern können.






