26 April 2026, 12:06

Skandal bei Mönchengladbacher Polizei: Drei Führungskräfte wegen schwerer Vorwürfe suspendiert

Plakat mit fetter schwarzer Schrift "Wir fordern jetzt ein Ende der Polizeigewalt" auf weißem Hintergrund, eingerahmt von einem schwarzen Rand, in moderner Schriftart.

Skandal bei Mönchengladbacher Polizei: Drei Führungskräfte wegen schwerer Vorwürfe suspendiert

In Mönchengladbach ermitteln die Behörden gegen drei hochrangige Polizeibeamte wegen schwerwiegender Vorwürfe des Fehlverhaltens. Die Anschuldigungen kamen Mitte April erstmals in der örtlichen Polizeidirektion auf und umfassen verschiedene Formen unangemessenen Verhaltens.

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Die drei männlichen Beamten, die allesamt Führungspositionen innehaben, wurden vorläufig vom Dienst suspendiert, während die Untersuchungen andauern. Zu den Vorwürfen zählen grenzüberschreitendes Fehlverhalten in Führungsfragen, Mobbing sowie die Verwendung sexualisierter Sprache. Einige der Vorfälle sollen sich über mehrere Jahre erstrecken, wobei die Opfer zwischen 20 und 40 Jahre alt sein sollen. Polizepräsident Stephan Zenker hat die Angelegenheit intern angesprochen und die Schwere der Vorwürfe anerkannt.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufgrund erster Verdachtsmomente gegen mehrere Beschuldigte eingeleitet. Zwar stehen die drei suspendierten Beamten weiterhin im Fokus der Ermittlungen, doch sind auch weitere Vorwürfe gegen andere Mitglieder der 18 Personen starken Einheit aufgetaucht. Bisher wurden jedoch keine zusätzlichen Beamten vom Dienst suspendiert.

Patrick Schlüter, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betonte die Notwendigkeit einer lückenlosen Aufklärung. Gleichzeitig unterstrich er, dass die Unschuldsvermutung während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben müsse.

Die Ermittlungen dauern an, wobei die Behörden das Ausmaß des mutmaßlichen Fehlverhaltens prüfen. Die drei suspendierten Beamten bleiben bis auf Weiteres beurlaubt. Das Ergebnis der strafrechtlichen Untersuchungen wird entscheiden, ob es zu einer offiziellen Anklage kommt.

Quelle