Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das System
Lea BraunSelbstbestimmungsgesetz: 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das System
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben über 25.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag rechtlich ändern lassen
Das im Spätherbst 2024 eingeführte Gesetz der Ampelkoalition ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag allein durch eine einfache Erklärung anpassen zu lassen – ohne Gutachten oder behördliche Prüfung. Doch aktuelle Fälle von Missbrauch haben Forderungen nach schärferen Kontrollen laut werden lassen.
Am 1. November 2024 trat das Gesetz in Kraft und schaffte damit die bisher erforderlichen psychologischen oder medizinischen Begutachtungen ab. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Menschen davon Gebrauch gemacht, um ihren rechtlichen Geschlechtseintrag zu ändern. Kritiker monieren jedoch, dass das System kaum Schutz vor Missbrauch bietet.
Ein viel diskutierter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag rechtlich in Marla-Svenja Liebich ändern ließ. Nun beantragt er eine Verlegung in eine Frauenhaftanstalt – was jedoch eine separate psychologische Bewertung erfordert. Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen, wo eine Polizistin ihren Geschlechtseintrag änderte, um eine Beförderung zu erlangen. Als der Versuch scheiterte, folgte ein Disziplinarverfahren.
Das Gesetz sieht derzeit keine explizite Möglichkeit vor, dass Standesämter Anträge selbst in offensichtlichen Missbrauchsfällen ablehnen dürfen. Drei Ministerinnen haben nun Reformvorschläge vorgelegt: Sie wollen nachträgliche Korrekturen im Personenstandsregister ermöglichen, falls ein Missbrauch nachgewiesen wird. Zudem sollen Standesämter befugt werden, offensichtliche Missbrauchsversuche abzulehnen und diese an Gerichte oder eine zentrale Prüfstelle weiterzuleiten. Ziel ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung aufzuweichen.
Die geplanten Änderungen sollen Schlupflöcher schließen, ohne den Kern des Gesetzes infrage zu stellen. Bei einer Umsetzung erhielten Standesämter mehr Spielraum, um betrügerische Anträge zu blockieren. Unterdessen steigt die Zahl der Geschlechtsanpassungen weiter: Allein im ersten Jahr wurden über 25.000 Fälle registriert.






