27 April 2026, 00:12

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit architektonischen Details, Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, Bäumen, Verkehrsampeln, Fahnenmasten und einem klaren blauen Himmel.

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes

Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz entdeckten. Der Vorfall ereignete sich am 20. August 2025 an der Raststätte Knauheide, als Beamte sein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug zu einer Routinekontrolle anhielten.

Der Mann war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Bei der Kontrolle legte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor, doch eine Überprüfung ergab einen aktiven Haftbefehl. Dieser war vom Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ausgestellt worden und bezog sich auf eine Straftat vom Dezember 2022.

In diesem früheren Fall hatte der Mann versucht, bei einer Kontrolle in Waldsassen Feuerwerkskörper ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Genehmigung nach Deutschland zu bringen. Das Amtsgericht Tirschenreuth verurteilte ihn im April 2023 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (120 Tagessätze à 25 Euro) oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Da er die Strafe nicht beglich, wurde er nun unmittelbar in Gewahrsam genommen.

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Er wurde zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Am folgenden Morgen, dem 21. August, wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

Die Festnahme steht im Zusammenhang mit einer Verurteilung aus dem Jahr 2022 nach dem deutschen Sprengstoffgesetz. Dem Mann droht nun entweder die Begleichung der ausstehenden Geldstrafe oder die damals verhängte Haftstrafe. Die Bundespolizei bestätigte, dass die Maßnahmen ohne Zwischenfälle abliefen.

Quelle