Neue Befugnisse für Kommunen: Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz
Der Landtag hat eine Reform des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und den Kommunen wirksamere Instrumente an die Hand zu geben, um wiederkehrende Störfälle zu bekämpfen. Lokale Vertreter haben bereits ihre Unterstützung für die überarbeiteten Regelungen signalisiert.
Das novellierte Gesetz führt klarere und transparenterere Vorschriften für die kommunale Vollzugspraxis ein. Es ermöglicht langfristigere Platzverweise für Personen, die wiederholt den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen schaffen. Städte wie Mönchengladbach erhalten damit mehr Befugnisse, um wiederkehrende Probleme gezielt anzugehen.
Die Reform erweitert zudem den Einsatz von Körperkameras, einschließlich einer Voraufzeichnungsfunktion, um Vorfälle besser zu dokumentieren. Diese Maßnahme soll Vollzugsbeamte schützen, die häufig mit Respektlosigkeit, Drohungen oder Gewalt konfrontiert sind. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Neuerungen den Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) stärken und die öffentliche Sicherheit verbessern werden.
Die örtliche CDU begrüßt die Entscheidung und bezeichnet die klareren Richtlinien als positiven Schritt. Die Partei hat sich zudem verpflichtet, sich für eine zügige und einheitliche Umsetzung der neuen Regelungen einzusetzen.
Das neue Gesetz stattet die Kommunen mit erweiterten Kompetenzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus. Es führt praktische Werkzeuge ein, wie verlängerte Platzverweise und eine bessere Dokumentation durch Körperkameras. Von den Änderungen verspricht man sich eine Entlastung der Ordnungsbeamten und mehr Sicherheit im öffentlichen Raum.






