Mini-Bagger aus China beschlagnahmt: Zoll vernichtet teure Fehlinvestition
Lea BraunMini-Bagger aus China beschlagnahmt: Zoll vernichtet teure Fehlinvestition
Ein Heimwerker aus dem Kreis Düren erlebte einen teuren Rückschlag, nachdem Zollbeamte seinen neu erworbenen Mini-Bagger beschlagnahmt hatten. Die Maschine, die er bei einem chinesischen Händler bestellt hatte, wurde im Juni 2023 an der Grenze gestoppt – wegen Sicherheitsbedenken und fehlender Unterlagen.
Das Zollamt Düren setzte die Einfuhr des Baggers aus, nachdem mehrere Unstimmigkeiten aufgefallen waren. Der Maschine fehlte eine Konformitätserklärung nach der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Zudem gab es keine deutschen Betriebsanleitungen, und die Kennzeichnungen waren unvollständig.
Zollbeamte, die mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiteten, äußerten Zweifel an der Sicherheit des Baggers. Die Bezirksregierung Köln bestätigte diese Bedenken später, sodass dem Besitzer nur zwei Optionen blieben: die Maschine wieder ausführen oder sie vernichten lassen. Er entschied sich für die Vernichtung, die unter Zollaufsicht in einem Recyclinghof erfolgte.
Die Entscheidung kam ihn teuer zu stehen. Der Mann, der den Bagger für private Projekte nutzen wollte, erlitt einen finanziellen Verlust im vierstelligen Bereich.
Der Fall zeigt, wie streng die EU-Produktsicherheitsvorschriften durchgesetzt werden. Zoll- und Marktüberwachungsteams blockieren weiterhin nicht konforme Waren, um deren Markteintritt zu verhindern. Der zerstörte Bagger dient als Mahnmal für die Risiken, die mit dem Import von Maschinen ohne ordnungsgemäße Zertifizierung verbunden sind.






