Menden öffnet Pflichtangaben der Gremienmitglieder zur öffentlichen Einsicht
Noah AlbrechtMenden öffnet Pflichtangaben der Gremienmitglieder zur öffentlichen Einsicht
Rathaus Menden öffnet Pflichtangaben zur öffentlichen Einsicht ab dem 1. Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger die verpflichtenden Offenlegungen der Mitglieder städtischer Gremien im Mender Rathaus einsehen. Die Unterlagen umfassen Angaben zu Berufen, Beratungstätigkeiten und Verbandszugehörigkeiten der Mandatsträger. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem seit 2005 geltenden Korruptionspräventionsgesetz.
Die Einsichtsfrist läuft vom 1. bis zum 29. Oktober 2025. Die ausgefüllten Fragebögen liegen während der Öffnungszeiten zur Ansicht bereit: montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Nach dem Korruptionspräventionsgesetz (KorruptionsbG) müssen alle Gremienmitglieder ihre beruflichen Tätigkeiten, Beraterverträge und sonstige relevante Verbindungen offenlegen. Bisher gibt es jedoch keine Aufzeichnungen darüber, wie viele Mitglieder seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2005 dieser Pflicht vollständig nachgekommen sind.
Sieben Personen haben bislang keine Angaben eingereicht: Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler. Die fehlenden Offenlegungen werfen Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf.
Fast einen Monat lang haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Ziel der Einsichtnahme ist es, Transparenz in der kommunalen Politik zu gewährleisten. Wer keine Angaben gemacht hat, bleibt in den offiziellen Akten namentlich ungenannt.






