Juristischer Eklat: Kölns Volksbühne blockiert Wohnungsbau wegen Lärmstreit
Jana FuchsNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Juristischer Eklat: Kölns Volksbühne blockiert Wohnungsbau wegen Lärmstreit
Ein langjähriger Streit in Köln um den Umbau eines Wohnraums in der Nähe des Theaters Volksbühne hat eine neue juristische Wendung genommen. Der Fall, bei dem es um Lärmbeschwerden durch den Theaterbetrieb geht, wurde nach Münster zurückverwiesen, um nach einem früheren, als unvollständig eingestuften Urteil neu geprüft zu werden.
Der Konflikt begann, als ein Anwohner einen Bauantrag stellte, um Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzubauen. Der Verein Freie Volksbühne, der das benachbarte Theater betreibt, focht die Genehmigung an und argumentierte, dass der Lärm von spätabendlichen Vorstellungen den neuen Bewohner stören würde.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Theater recht und stoppte den Umbau. Die Richter urteilten, dass die Lärmpegel die Richtwerte überschritten und eine unzumutbare Belästigung darstellen würden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig griff jedoch später ein und stellte fest, dass die Entscheidung zu einseitig auf Lärmgrenzen gestützt worden sei, ohne alle relevanten Tatsachen umfassend zu würdigen.
Der Fall wurde nun nach Münster zurückverwiesen, wo eine neue Verhandlung stattfinden muss. Das Gericht muss die Beweislage erneut bewerten, bevor es eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Wohnumbaus trifft.
Der Streit bleibt vorerst ungelöst, wobei das Gericht in Münster den Fall erneut prüfen muss. Ein endgültiges Urteil wird entscheiden, ob der Wohnungsumbau durchgeführt werden darf oder ob die Lärmbedenken des Theaters das Projekt blockieren. Das Ergebnis wird sowohl die Pläne des Anwohners als auch den Spielbetrieb der Volksbühne beeinflussen.






