30 May 2026, 16:03

Gericht verpflichtet Senec zur Rückerstattung nach Speicherdrosselung

Bielefelder Landgericht: Senec-Händler soll Kaufpreis für herabgestufte Home Storage erstatten

Gericht verpflichtet Senec zur Rückerstattung nach Speicherdrosselung

Ein deutsches Gericht hat einem Kunden eine Rückerstattung für den Kauf eines Senec-Photovoltaik-Speichersystems zugesprochen, nachdem das Unternehmen dessen Kapazität reduziert hatte. Das Urteil folgt auf mehrere Klagen betroffener Nutzer. Seit 2022 tauscht Senec die gedrosselten Geräte gegen neuere, sicherere Batterien aus.

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Im Mittelpunkt des Falls stand ein Senec.Home V3 Hybrid Duo-Heimspeicher, der zusammen mit einer Wallbox und zusätzlichem Speicher erworben worden war. Nach einer Leistungsreduzierung durch Senec wegen Brandgefahr forderte der Käufer die vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion. Das Unternehmen bot zwar Kulanzzahlungen an, doch das Gericht erklärte diese für unzureichend.

2022 hatte Senec die Kapazität tausender Speichersysteme nach mehreren Batteriebränden verringert. Das Landgericht Bielefeld stuft diese Drosselung als erheblichen Mangel ein und gestattete dem Kläger, vom Kauf zurückzutreten. Der Händler muss nun 19.161,62 Euro zuzüglich Zinsen erstatten (Aktenzeichen: 9 O 212/24).

Senec ersetzt die betroffenen Anlagen mittlerweile durch Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LFP), die ein geringeres Brandrisiko aufweisen. Bereits über die Hälfte der betroffenen Kunden hat neue Module erhalten. Das Unternehmen rechnet damit, bis zu diesem Sommer alle Austausche abgeschlossen zu haben.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mehrere Senec-Kunden vertritt, hat in anderen Landgerichten ähnliche Verfahren gewonnen. Viele Nutzer hatten nach der Drosselung ihrer Systeme ohne vollständige Lösung rechtliche Schritte eingeleitet.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für andere betroffene Senec-Kunden, die eine Rückerstattung anstreben. Das Unternehmen führt sein Austauschprogramm fort, um bis zum Sommer alle Fälle zu regeln. Für Kunden, die noch keine neuen Geräte erhalten haben, laufen weiterhin Klagen.

Quelle