Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Lehrbetrieb bleibt erhalten
Noah AlbrechtGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Lehrbetrieb bleibt erhalten
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass die Verlegung von Studiengängen nach Detmold und Lemgo ohne ein tragfähiges Nutzungskonzept für den Standort rechtswidrig wäre. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über den Versuch der Hochschule, die Lehrtätigkeiten in Höxter komplett einzustellen.
Die Landesregierung hatte sich zuvor eingeschaltet und argumentiert, dass der Campus gemäß dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen in Betrieb bleiben müsse. Das Gericht bestätigte diese Position und stellte klar, dass die Schließung eines gesamten Standortes nicht allein in der Entscheidungsgewalt der Hochschule liege.
Die TH OWL hatte angekündigt, die Lehre in Höxter einzustellen und die Studiengänge an andere Standorte zu verlegen. Die Hochschule begründete dies mit Effizienzsteigerungen durch die Bündelung der Aktivitäten in Detmold und Lemgo. Das Verwaltungsgericht Minden erließ jedoch in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, die jede Verlegung bis zu einem endgültigen Urteil aussetzt.
Die richterliche Entscheidung stützt sich auf zwei zentrale Punkte: Zum einen ist der Standort Höxter im Hochschulgesetz des Landes ausdrücklich benannt, sodass er nicht einfach aufgegeben werden darf. Zum anderen fehlt der Hochschule die Befugnis, einen Campus ohne Zustimmung des Landes einseitig zu schließen.
Schon im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eingegriffen und ein klares Nutzungskonzept für Höxter gefordert, bevor Änderungen umgesetzt werden dürfen. Das Gericht bestätigte, dass dieser Schritt gerechtfertigt sei – angesichts der weitreichenden Auswirkungen auf die Hochschullandschaft in der Region. Ohne ein definiertes Konzept für den Standort darf die Hochschule weder Studiengänge verlegen noch den Betrieb einstellen.
Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL nun ein tragfähiges Konzept für den Campus Höxter erarbeiten muss, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Die Forderung der Landesregierung nach einem Nutzungskonzept bleibt bestehen und sichert damit die Zukunft des Standortes. Bis auf Weiteres werden die Lehrveranstaltungen in Höxter fortgeführt, während das gerichtliche Verfahren läuft.






