Gericht kippt Edeka-Zahlungsfristen: BLE erleidet nächste Niederlage vor dem OLG Düsseldorf
Elias KrauseGericht kippt Edeka-Zahlungsfristen: BLE erleidet nächste Niederlage vor dem OLG Düsseldorf
Ein deutsches Gericht hat das Verbot der verlängerten Zahlungsfristen von Edeka gegenüber dem Milchlieferanten Arla Foods aufgehoben. Das Urteil stellt die Durchsetzungsmaßnahmen des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) infrage und ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung der Behörde auf Grundlage des Lieferkettengesetzes kippt.
Der Streit begann 2023, als dem BLE Vorwürfe vorlagen, Edeka habe für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Zahlungsfristen von über 49 Tagen ausgehandelt. Nach dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) müssen Händler solche Lieferungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen – abhängig von Umsatzgröße von Unternehmen und Lieferant. Die Behörde erließ im Oktober 2024 ein Verbot und begründete dies mit einem Verstoß gegen die Regeln des fairen Handels.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dies anders: Es urteilte, dass die Vereinbarung zwischen Edeka und Arla Foods keine unlautere Handelspraxis darstelle. Zudem habe das BLE den Umsatz von Edeka fälschlicherweise berechnet, indem es unabhängige Einzelhändler einbezog und so die Konzernumsätze aufblähte.
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie von juristischen Rückschlägen für das BLE ein. Zwei von fünf Urteilen der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes wurden mittlerweile kassiert. Zwar kann das BLE noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, doch erst nach Abschluss dieses Verfahrens wird das Urteil rechtskräftig.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte das Vorgehen des BLE als überzogen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnte, eine übermäßige Auslegung der Gesetze könne Verbraucher schaden, und forderte die Behörde zu mehr Zurückhaltung bei der Durchsetzung auf. Bis auf Weiteres darf Edeka die Zahlungsbedingungen mit Arla Foods beibehalten.
Das Urteil wirft jedoch Fragen zur Anwendung des Lieferkettengesetzes durch das BLE auf und könnte Präzedenzcharakter für künftige Streitigkeiten zwischen Händlern und Lieferanten über Zahlungskonditionen haben.






