FKS kontrolliert bundesweit Hotellerie und Gastronomie auf illegale Arbeitsbedingungen
Lea BraunFKS kontrolliert bundesweit Hotellerie und Gastronomie auf illegale Arbeitsbedingungen
Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) startet bundesweite Kontrollen in Hotellerie und Gastronomie
Die deutsche Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine bundesweite Überprüfungsaktion im Hotel- und Gastgewerbe eingeleitet. Die Behörde mit über 2.600 Mitarbeitenden prüft die Einhaltung von Lohnvorschriften, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsregeln. Die Ergebnisse der heutigen Kontrollen werden in der kommenden Woche in einem ausführlichen Bericht veröffentlicht.
Die FKS führt dabei stichprobenartige Überprüfungen in ganz Deutschland durch. Einsatzteams befragen Beschäftigte, sichten Geschäftsunterlagen und überprüfen, ob Arbeitgeber den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde zahlen. Zudem wird kontrolliert, ob Arbeitszeitaufzeichnungen korrekt und aktuell geführt werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Hotel- und Gastronomiebranche, da hier viele Beschäftigte tätig sind und die Fluktuation besonders hoch ist. Die Prüfer achten auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte und stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden gültige Ausweisdokumente mitführen und vorlegen. Darüber hinaus wird geprüft, ob Betriebe ihren Sozialversicherungspflichten nachkommen und Missbrauch bei staatlichen Leistungen verhindert wird.
Bisher liegen keine konkreten Erkenntnisse vor. Eine detaillierte Auswertung der heutigen Schwerpunktkontrollen wird die FKS in einer separaten Pressemitteilung nächste Woche bekannt geben.
Ziel der Aktion ist die Durchsetzung der Arbeitsgesetze in einem der beschäftigungsintensivsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Bei Verstößen drohen Unternehmen, die gesetzliche Standards nicht einhalten, empfindliche Strafen. Die Ergebnisse werden zeigen, wie weit verbreitet die Einhaltung von Lohn-, Dokumentations- und Sozialversicherungspflichten ist.






