EU-Verbot für fleischähnliche Bezeichnungen bei vegetarischen Produkten – doch nicht alle Begriffe verschwinden
Noah AlbrechtEU-Verbot für fleischähnliche Bezeichnungen bei vegetarischen Produkten – doch nicht alle Begriffe verschwinden
Das Europäische Parlament hat neue Regeln für die Bezeichnung vegetarischer Produkte verabschiedet. Die Entscheidung zielt darauf ab, pflanzlichen Lebensmitteln die Verwendung von Begriffen zu untersagen, die traditionell mit Fleisch in Verbindung gebracht werden. Doch die Änderungen werden nicht sofort in den Supermarktregalen sichtbar sein.
Die Abstimmung hat eine Debatte ausgelöst: Einige Politiker argumentieren, dass Begriffe wie "Wurst" ausschließlich für Fleischprodukte reserviert bleiben sollten. Andere verweisen auf historische Beispiele, etwa eine pflanzliche Wurst, die vor über einem Jahrhundert von einer bekannten deutschen Persönlichkeit erfunden wurde.
Der in Brüssel ausgehandelte EU-Kompromiss setzt klare Grenzen für die Kennzeichnung. Während Bezeichnungen wie "Veggie-Burger", "Schnitzel" oder "Wurst" für pflanzliche Produkte weiterhin erlaubt bleiben, werden Begriffe wie "veganer Speck", "Tofu-Rippchen", "Veggie-Hühnchen" und "Steak" verboten. Die Entscheidung muss nun noch formal vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gebilligt werden.
Die Reaktionen deutscher Politiker fallen unterschiedlich aus. Siebzehn Abgeordnete der Christdemokraten stimmten gegen das Verbot, vier dafür. Friedrich Merz, Vorsitzender der deutschen CDU, betonte entschlossen: "Wurst ist nicht vegan" – und unterstrich damit die Position, dass fleischbezogene Namen Fleischprodukten vorbehalten bleiben sollten.
Die Diskussion um Bezeichnungen ist nicht neu. Bereits 1915 ließ Konrad Adenauer – später erster Nachkriegs-Kanzler Deutschlands – als Kölner Stadtrat eine Fleischersatz-Wurst patentieren. Seine Erfindung kombinierte günstiges Pflanzenprotein mit etwas Fleisch, um in Zeiten der Knappheit Kosten zu sparen. Obwohl das Patent europaweit angemeldet wurde, setzte es sich kommerziell nie durch. Im Gegensatz zu heutigen vegetarischen Würsten enthielt Adenauers Variante noch Fleisch und war damit ein Hybridprodukt, kein rein pflanzliches Erzeugnis.
Bis die neuen Regeln in den Supermärkten umgesetzt werden, bleibt den Kundinnen und Kunden vorerst vertraute Terminologie auf vegetarischen Produkten erhalten. Die Entscheidung spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen Tradition und Innovation bei der Lebensmittelkennzeichnung in der EU wider.






