25 June 2026, 12:03

Energieeffizienzgesetz: Kabinett lockert strenge Vorgaben für Rechenzentren und Unternehmen

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz: Kabinett lockert strenge Vorgaben für Rechenzentren und Unternehmen

Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Lockerungen erleichtern vor allem Unternehmen – insbesondere Betreibern von Rechenzentren – die Auflagen. Die Entscheidung stößt bei Wirtschaftsvertretern und Umweltschützern auf geteilte Reaktionen.

Am Mittwoch billigte das Kabinett die Abschwächung mehrerer zentraler Vorschriften. Rechenzentrumsbetreiber haben nun vier statt zwei Jahre Zeit, um Effizienzziele zu erreichen. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist.

Auch die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien wurde auf 2030 verlängert. Zudem müssen nur noch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem einführen.

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Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die Reformen als „deutliche Entlastung“ für Unternehmen, die unter strengen Vorgaben litten. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte hingegen die Regierung scharf: Die Änderungen verfehlten den Ausgleich zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch ging noch weiter und bezeichnete die Reformen als „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“. Er warnte vor steigenden Umwelt- und Wirtschaftskosten.

Das überarbeitete Gesetz verringert den Druck auf Unternehmen, Energieverbrauch und Abfall zu reduzieren. Seit 1990 hat Deutschland kaum Fortschritte bei der Energieeinsparung gemacht. Die neuen Regeln sollen die Einhaltung erleichtern, ohne langfristige Effizienzsteigerungen aus den Augen zu verlieren.

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