17 June 2026, 16:25

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung in Litauen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung in Litauen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

Ein 38-jähriger Unteroffizier aus Munster ist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil er während seines Einsatzes in Litauen eine antisemitische Äußerung getätigt hat. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2021 und führte zu weiteren Ermittlungen wegen rechtsextremer Verhaltensweisen innerhalb der Bundeswehr. Das Urteil des Amtsgerichts Soltau ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juni 2021 waren schwere Vorwürfe gegen Soldaten aus Munster laut geworden, die im Rahmen einer NATO-Mission im Einsatz waren. Berichten zufolge gab es rechtsextreme und antisemitische Äußerungen, Diskriminierung einer Soldatin sowie Behauptungen, dass Truppen ein Geburtstagslied für Adolf Hitler gesungen hätten. Daraufhin wurde ein Zug des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 vorzeitig nach Deutschland zurückbeordert.

Die ursprünglichen militärischen Ermittlungen konzentrierten sich auf zwei Hauptfeldwebel und vier weitere Mannschaften sowie Unteroffiziere. Der Angeklagte, ein Hauptfeldwebel, musste sich wegen Volksverhetzung verantworten, nachdem er am 24. Mai 2021 vor 40 bis 45 Soldaten Kollegen als „Vaterlandsverräter“ bezeichnet hatte, „die früher Juden genannt wurden“. Er räumte die Äußerung ein, behauptete jedoch, sich schnell korrigiert zu haben – was von Zeugen nicht bestätigt wurde.

Das Gericht wertete die Bemerkung als klare Volksverhetzung und wies die Einwände der Meinungsfreiheit oder eines „schwarzen Humors“ zurück. Es verhängte eine Geldstrafe von 6.000 Euro, die als milde eingestuft wurde, da der Angeklagte und seine Familie bereits schwere persönliche und berufliche Konsequenzen tragen müssten. Die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte, dass keine weiteren zivilen Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige in Zusammenhang mit den Vorfällen in Litauen anhängig sind.

Der Hauptfeldwebel wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich extremistischen Verhaltens in den Reihen des Militärs. Weitere zivile Strafverfahren im Zusammenhang mit den Litauen-Vorfällen sind nicht mehr anhängig.

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