Bochumer Bauunternehmer wegen Millionen-Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilt
Noah AlbrechtBochumer Bauunternehmer wegen Millionen-Steuerbetrugs rechtskräftig verurteilt
Ein Bauunternehmer aus Bochum ist wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Arbeitsrecht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls standen nicht abgeführte Sozialabgaben und Steuern in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro. Zwei Angeklagte wurden nach umfangreichen Ermittlungen von Zoll- und Finanzbehörden schuldig gesprochen.
Die Finanzermittlungsstelle für Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Dortmund und die Steuerfahndung Bochum leiteten 2019 ein Verfahren ein. Ihre Untersuchungen richteten sich gegen einen ortsansässigen Bauunternehmer und einen Komplizen. Über zwei Jahre hinweg sammelten sie Beweise für illegale Lohnzahlungen und gefälschte Rechnungen.
Mitarbeiter wurden „schwarz“ bezahlt, wodurch der Unternehmer Sozialabgaben und Lohnsteuern umging. Durch diese Machenschaften entstand dem Staat ein Schaden von 2,5 Millionen Euro. Im März 2024 verurteilte das Landgericht Bochum die beiden Männer: Der Bauunternehmer erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, der Komplize ein Jahr und drei Monate.
Beide Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein. Doch das Bundesgerichtshof wies die Revisionen zurück und bestätigte damit die ursprünglichen Schuldsprüche.
Mit der abgelehnten Revision sind die Verurteilungen nun rechtskräftig. Der Bauunternehmer und sein Komplize müssen ihre Haftstrafen antreten. Der Fall zeigt die Konsequenzen von Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung in der Baubranche auf.






