98.000 Euro auf Phantomkonto: Frau verklagt Kreissparkasse Düsseldorf
Eine Frau aus Heiligenhaus verklagt die Kreissparkasse Düsseldorf wegen 98.000 Euro auf einem gesperrten Sparkonto. Der Prozess beginnt heute vor dem Landgericht Düsseldorf, nachdem die Bank die Auszahlung verweigert hatte – mit der Begründung, das Konto habe nie existiert.
Die 60-Jährige beharrt darauf, dass ihr verstorbener Ehemann das Konto 2003 eröffnet habe und dass sie die Kontoauszüge seit zwei Jahrzehnten aufbewahrt. Der Streit eskalierte im Mai 2024, als die Frau ihr Sparkonto auflösen wollte. Die Kreissparkasse Düsseldorf blockierte die Abhebung mit der Begründung, es gebe kein solches Konto. Zudem warf die Bank ihr vor, gefälschte Kontoauszüge vorgelegt zu haben, und verwies auf Formatierungsfehler und Druckungenauigkeiten als Hinweise auf Manipulation.
Ihr Anwalt, Volker Kukorus, weist die Vorwürfe der Bank zurück. Er geht davon aus, dass das Institut einen Fehler gemacht habe, und fordert die sofortige Freigabe der 98.000 Euro. Der letzte nachweisbare Kontoauszug der Frau stammt von Februar 2024, doch sie behauptet, Unterlagen aus 20 Jahren zu besitzen.
Der Fall könnte von einem Urteil des Landgerichts Kiel aus dem Jahr 2018 abhängen. Damals entschied das Gericht, dass Sparkassen Kunden erstatten müssen, wenn Konten durch unautorisierte Überweisungen – etwa nach Phishing-Angriffen – geleert werden, sofern die Bank dem Kontoinhaber keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Kunden müssen verdächtige Transaktionen jedoch innerhalb von 13 Monaten nach Belastung melden.
Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Bank die Gelder freigeben muss oder ob die Kontoauszüge tatsächlich ungültig sind. Ein Urteil zugunsten der Frau könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über langjährige Sparguthaben schaffen. Ausschlaggebend wird auch sein, ob die Bank ihre Fälschungsvorwürfe beweisen kann.






